Mit dem freiwilligen Gesundheitsprogramm sollen die Bemühungen der DLH-Züchter um die Gesundheit der Rasse honoriert werden. Die DLH-Züchter legen an ihre Zuchtkatzen deutlich höhere Auswahlkriterien an, als die allermeisten Vereine fordern.
Züchter, die außerdem die Kriterien des Gesundheitsprogrammes erfüllen, sind in der Züchterliste mit dem Logo des Gesundheitsprogrammes gekennzeichnet, ebenso deren bei den Zuchttieren eingetragenen Katzen:
Kriterien des Gesundheitsprogrammes: 1. Der Züchter/die Züchterin ergreift dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende Maßnahmen, um Erbkrankheiten (insbesondere HCM und PKD) und die Anlagen dazu bei ihren Katzen zu erkennen und deren Ausbreitung in der Rasse durch gezielte Zuchtmaßnahmen zu verhindern.
2. Der Züchter/die Züchterin veröffentlicht die Gesundheitsergebnisse aller eigenen und von ihnen gezüchteten DLH in der Datenbank d.feliped.de. 3. Der Züchter/die Züchterin unterstützt andere DLH-Züchter durch Informationen über eigene oder selbst gezüchtete Katzen. Zuchtmaßnahmen im Einzelnen:
a) HCM: 1. Alle an primärer HCM erkrankte Katzen, die Nachkommen erkrankter Katzen sowie deren direkte Nachkommen (zwei Nachkommengenerationen) werden unverzüglich aus der Zucht genommen und kastriert. 2. Katzen, die auffällig geschallt sind, werden bis zur weiteren ärztlichen Abklärung im Abstand von mindestens 6 Monaten nicht zur Zucht eingesetzt. Bei wiederholtem positivem Schallergebnis wird die Katze aus der Zucht genommen und kastriert. 3. Alle Katzen werden vor ihrem ersten Zuchteinsatz echokardiografisch auf Herzerkrankungen untersucht oder stammen aus einer nachweislich über 2 Generationen lückenlosen negativen Zuchtlinie. Im Einzelfall können nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedern auch begründete Ausnahmen gemacht werden. 4. Ab spätestens 2 Jahren folgen weitere HCM-Ultraschalluntersuchungen in einem Abstand von 1,5-2 Jahren bis zu einem Alter von 6 Jahren. b) Weitere Erbkrankheiten: 1. Verpaarungen, bei denen eine durch einen rezessiven Erbgang verursachte Erkankung bei den Nachkommen aufgetreten ist, dürfen nicht wiederholt werden. 2. PKD positiv getestete Tiere werden aus der Zucht genommen und kastriert. Der PKD-Nierenultraschall erfolgt ab dem 11. Lebensmonat der Katze. 3. Alle Verpaarungen, die durch den § 11 des Tierschutzgesetzes untersagt sind, werden unterlassen.
Aufrufe: 14324 Zuletzt aktualisiert: 24.01.2016
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